Rechtsprechung
BVerwG, 21.09.1992 - 1 B 127.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 35 Abs. 1
Gewerberecht: Teiluntersagung durch Beschäftigungsverbot bezüglich eines bestimmten Mitarbeiters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gewerberecht - Beschäftigungsverbot - Unzuverlässigkeit
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 09.03.1992 - 22 B 90.2608
- BVerwG, 21.09.1992 - 1 B 127.92
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.02.1966 - I C 37.65
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung - Voraussetzungen …
Auszug aus BVerwG, 21.09.1992 - 1 B 127.92
In der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG 1 C 37.65 - BVerwGE 23, 280 >284< = GewArch 1966, 202) ist geklärt, daß das an den Gewerbetreibenden gerichtete Verbot, Arbeitnehmer zu beschäftigen, als Teiluntersagung eines Gewerbes seine Rechtsgrundlage in § 35 Abs. 1 GewO finden und unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit gerade geboten sein kann.Daß auch die Auswahl und die Verwendung eines Arbeitnehmers Teilaspekte der Ausübung des Gewerbes darstellen, hat der Senat in seinem Urteil vom 24. Februar 1966 (a.a.O.) ebenfalls bereits klargestellt.
- BVerwG, 15.02.1995 - 1 B 19.95
Unselbständige leitende Beschäftigung - Teilbereich - Revision - Uneingeschränkte …
Wie unter Umständen nur eine Teiluntersagung des ausgeübten Gewerbes zulässig ist (BVerwGE 23, 280, 284; vgl. auch Beschluß vom 21. September 1992 - BVerwG 1 B 127.92 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 52), darf - unter Beachtung der bestehenden gesetzlichen Grenzen für eine Beschränkung etwa der Vertretungsbefugnis (vgl. z.B. § 50 HGB , § 54 HGB , § 82 Abs. 1 AktG , § 37 GmbHG ) - auch die Erstreckung einer Untersagung auf unselbständige leitende Tätigkeiten nur ausgesprochen werden, soweit sie erforderlich ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 4 B 224/15
Rechtmäßigkeit der Untersagung aller selbstständigen Gewerbe
vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.9.1992 - BVerwG 1 B 127.92 -, juris, Rn. 4, = GewArch 1995, 116. - VG Berlin, 20.07.2018 - 4 L 403.17
Mit einer Schließungsverfügung verbundene Versagung einer Spielhallenerlaubnis
Denn bei Unzuverlässigkeit einer juristischen Person gerade wegen des festgestellten negativen Einflusses des Geschäftsführers kommt eine Teil-Gewerbeuntersagung in Gestalt eines Beschäftigungsverbotes für den bisherigen Geschäftsführer in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 1992 - BVerwG 1 B 127.92 -, juris Rn. 4). - VGH Bayern, 09.11.2021 - 22 CS 21.2230
Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung gegen GmbH - Pflichtverletzungen des …
Die Untersagungsverfügung ist auch nicht deshalb unverhältnismäßig, weil als milderes Mittel ein Ausschluss des Geschäftsführers von seiner Vertretungsbefugnis in Betracht gekommen wäre (…vgl. hierzu BayVGH, B.v. 7.6.2018 - 22 ZB 18.807 - juris Rn. 11; BVerwG, B.v. 21.9.1992 - 1 B 127.92 - juris Rn. 4;… Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, Stand Februar 2021, § 35 Rn. 65;… Ennuschat in Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 35 Rn. 97). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 4 B 220/15
Untersagung der weiteren selbständigen Ausübung eines Gewerbes wegen Verletzung …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.9.1992 - BVerwG 1 B 127.92 -, juris, Rn. 4, = GewArch 1995, 116.